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Häufig gestellte Fragen

Unsere FAQs

Die Beschilderung wird in der Regel 4 Tage vor Gültigkeit aufgestellt – so schreibt es die StVO vor.

Rufen Sie die Polizei über die Nummer auf der Genehmigung an. Mit den Unterlagen kann ein Abschleppdienst beauftragt werden.

In dem Fall ist das Halteverbot nur eingeschränkt gültig. Falschparker dürfen dann nicht abgeschleppt werden.

Sie erhalten die Genehmigung und das Aufstellprotokoll ca. 3 Tage vor Beginn per E-Mail. Bitte ausdrucken!

Nein, das ist nicht nötig. Falls Sie einen Wunschort haben, senden Sie uns bitte vorab eine Skizze mit.

Sie erhalten nach der Aufstellung eine Rechnung per E-Mail und können bequem per Überweisung zahlen.

Grundsätzlich ja – aber nur mit Genehmigung der Stadt. Ohne offizielle Freigabe drohen Bußgelder.

Für kleinere Transporter reichen oft 10 Meter, bei großen Umzugs-LKW empfehlen wir 15 bis 20 Meter.

Für Umzüge meist 1–2 Tage. Für Baustellen oder Lieferungen ist nach Absprache auch eine längere Dauer möglich.

In engen Straßen, wo sonst Stau droht. Nur so bleibt genug Platz für LKW und Rettungswege.