Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Bestellung von Halteverbotszonen bei der CC Schill GmbH
1. Geltungsbereich
Mit jeder Bestellung erkennt der Kunde die nachfolgenden Bedingungen an. Sie bilden die Grundlage für alle Leistungen der CC Schill GmbH im Bereich der Halteverbotszonen und Verkehrsplanung.
2. Einbindung externer Dienstleister
Zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung kann die CC Schill GmbH qualifizierte Partnerunternehmen beauftragen.
3. Auftragserteilung
Die Beauftragung zur Einrichtung einer Halteverbotszone muss schriftlich erfolgen – per E-Mail, Fax oder Brief. Eine telefonische Bestellung gilt nur mit schriftlicher Bestätigung als verbindlich.
4. Notwendige Angaben bei Auftragserteilung
Folgende Informationen sind für die Bearbeitung erforderlich:
Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Gültigkeitsdatum und -uhrzeit
Benötigte Länge der Halteverbotszone
Fehlende Angaben werden durch Standardwerte ersetzt: 07:00–18:00 Uhr, Länge 15 Meter.
5. Auftragsbestätigung
Die Annahme eines Auftrags erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die CC Schill GmbH. Diese kann per E-Mail oder Fax erfolgen.
6. Vorlaufzeit
Halteverbotszonen sollten mindestens 10 Tage vor Beginn beantragt werden. In bestimmten Stadtgebieten (z. B. Innenstädte oder Sonderzonen) gelten ggf. längere Vorlaufzeiten von bis zu 14 Tagen. Bei verspäteter Bestellung kann keine rechtzeitige Genehmigung garantiert werden.
7. Preise & Nachberechnung
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollte sich der Aufwand nachträglich erhöhen (z. B. durch zusätzliche Beschilderung), kann eine Nachberechnung erfolgen.
8. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungserhalt per Überweisung oder bar gegen Quittung. Der Zahlungstermin ist auf der Rechnung angegeben.
9. Zahlungsverzug & Mahnkosten
Wird der Zahlungstermin überschritten, gerät der Kunde in Verzug. Mahngebühren betragen 3,00 € brutto. Im Falle eines Inkassoverfahrens entstehen zusätzliche Kosten.
10. Reklamationen
Reklamationen müssen spätestens 2 Werktage vor Beginn der Gültigkeit schriftlich per E-Mail eingehen. Bereits entstandene Genehmigungsgebühren werden nicht rückerstattet.
11. Aufstellung der Halteverbotszone
Die Aufstellung erfolgt durch die CC Schill GmbH oder ein beauftragtes Partnerunternehmen. Ist der genaue Ort nicht geeignet, darf der Standort um bis zu 50 Meter angepasst werden. Bei größeren Abweichungen wird der Kunde informiert. Grundlage ist stets die polizeiliche Genehmigung.
12. Manipulation durch Dritte
Veränderungen an den aufgestellten Schildern durch Dritte führen zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
13. Überwachung der Zone
Die Überwachung der Halteverbotszone obliegt dem Kunden oder einem von ihm benannten Vertreter. Veränderungen sind der CC Schill GmbH unverzüglich mitzuteilen.
14. Genehmigungsservice & Ablehnung durch Behörden
Wird die Genehmigung im Namen des Kunden beantragt, berechnet die CC Schill GmbH eine Pauschale. Bei Ablehnung kann eine Aufwandspauschale fällig werden. Höhere Gebühren der Behörde werden an den Kunden weitergegeben.
15. Diebstahl / Verlust / Schäden
Bei Diebstahl oder Beschädigung der Schilder haftet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Aufstellung. Ein Ersatz wird nur bei ausreichendem Vorlauf gewährleistet.
16. Blockierte Halteverbotszone
Ist die Zone am Gültigkeitstag blockiert, kann die Polizei eingeschaltet werden – vorausgesetzt, der Auftrag wurde fristgerecht gestellt und alle Unterlagen liegen vor.
17. Kosten bei Abschleppung
Die Kosten trägt grundsätzlich der Halter des Fahrzeugs. Falls dieser nicht zahlungspflichtig gemacht werden kann (z. B. bei Auslandswohnsitz), muss der Kunde als Nutznießer der Zone die Kosten übernehmen.
18. Haftung
Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Entgelts beschränkt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Eine Rückerstattung kann nur mit schriftlicher Begründung und bis spätestens am Nutzungstag beantragt werden.
19. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung genutzt und ggf. an Partnerfirmen weitergegeben, sofern dies für die Durchführung notwendig ist.
20. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht.
21. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der CC Schill GmbH, sofern gesetzlich zulässig.