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    Verkehrszeichenpläne nach RSA & ZTV-SA

    Regelpläne sind die Grundlage jeder verkehrsrechtlichen Anordnung – und damit ein zentraler Bestandteil Ihrer Maßnahme. Wir erstellen maßgeschneiderte Verkehrszeichenpläne nach geltenden Vorschriften (RSA/ZTV-SA) und passen sie individuell an die örtlichen Gegebenheiten an. Ob Tagesbaustelle, Wanderbaustelle oder komplexe Sperrung: Unsere Pläne sind präzise, verständlich und bereit zur Einreichung bei der zuständigen Behörde.

    Unser Planungsteam stimmt sich eng mit Auftraggebern, Kommunen und Behörden ab. So vermeiden wir unnötige Rückfragen, beschleunigen Genehmigungsprozesse und schaffen die rechtliche Grundlage für eine schnelle Umsetzung vor Ort.

    Jetzt Regelplan kostenlos & unverbindlich downloaden!

    Regelpläne -
    Teil B (Alle)

    Alle Regelpläne aus Teil B, als Sammel-PDF mit 39 Seiten.

    Regelplan
    B I/1

    Straße mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeits-reduziertem Bereich und mit geringer Einengung

    Regelplan
    B I/2

    Straße mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeits- reduziertem Bereich und mit deutlicher Einengung

    Regelplan
    B I/3

    Zweistreifige Fahrbahn mit geringer Einengung (analog bei Richtungsfahrbahn oder Einbahnstraße)

    Regelplan
    B I/4

    Zweistreifige Fahrbahn mit Verkehrsführung über Behelfsfahrstreifen (analog bei Richtungsfahrbahn)

    Regelplan
    B I/5

    Zweistreifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage

    Regelplan
    B I/6

    Zweistreifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage mit Fußgängerführung

    Regelplan
    B I/7

    Zweistreifige Fahrbahn mit Arbeitsstelle in Fahrbahnmitte

    Regelplan
    B I/8

    Zweistreifige Fahrbahn mit beidseitiger Einengung mit geringer Verkehrsstärke Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen

    Regelplan
    B I/9

    Vierstreifige Fahrbahn mit Sperrung eines rechten Fahrstreifens bzw. dreistreifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der zweistreifigen Richtung Führung über Seitenstreifen

    Regelplan
    B I/10

    Vierstreifige Fahrbahn mit Sperrung eines linken Fahrstreifens bzw. dreistreifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der weistreifigen Richtung Führung über eitenstreifen

    Regelplan
    B I/11

    Vierstreifige Fahrbahn mit Sperrung eines rechten Fahrstreifens bzw. dreistreifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der zweistreifigen Richtung

    Regelplan
    B I/12

    Vierstreifige Fahrbahn mit Sperrung eines linken Fahrstreifens bzw. dreistreifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der zweistreifigen Richtung

    Regelplan
    B I/13

    Vierstreifige Fahrbahn mit Sperrung der Fahrstreifen einer Richtung

    Regelplan
    B I/14

    Zweistreifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung Einbahnstraßenregelung

    Regelplan
    B I/15

    Sperrung einer Straße

    Regelplan
    B I/16

    Zweistreifige Fahrbahn mit Kreisverkehr Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage mit Fußgängerquerung

    Regelplan
    B I/17

    Zweistreifige Fahrbahn mit Kreisverkehr Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage mit Fußgängerquerung

    Regelplan
    B I/18

    Zweistreifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung und Einmündung Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage

    Regelplan
    B I/19

    Zweistreifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung und Einmündung Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage mit Fußgängerquerung

    Regelplan
    B II/1

    Paralleler Geh- und Radweg mit Sperrung des Radweges (bei Sperrung des Gehweges analog) geringe Einengung der Fahrbahn (bei Richtungsfahrbahn analog)

    Regelplan
    B II/2

    Paralleler Geh- und Radweg mit Sperrung des Radweges (bei Sperrung des Gehweges analog) geringe Einengung der Fahrbahn (bei Richtungsfahrbahn analog)

    Regelplan
    B II/3

    Nicht benutzungspflichtiger getrennter Geh- und Radweg mit Sperrung des Radweges (bei Sperrung des Gehweges analog) geringe Einengung der Fahrbahn (bei Richtungsfahrbahn analog)

    Regelplan
    B II/4

    Gehwegsperrung Notweg auf der Fahrbahn Straße mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeits- reduziertem Bereich und mit geringer Einengung

    Regelplan
    B II/5

    Zweistreifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung und teilweiser Sperrung eines Gehweges Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage

    Regelplan
    B II/6

    Zweistreifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage mit Fußgängerführung

    Regelplan
    B II/7

    Sperrung des nicht benutzungspflichtigen getrennten Geh- und Radweges. Notweg über Fahrbahn Verkehrsführung über Behelfs- fahrstreifen Zweistreifige Fahrbahn mit Ver- schwenkung beider Fahrstreifen (bei Richtungsfahrbahnen analog)

    Regelplan
    B II/8

    Sperrung des getrennten Gehund Radweges Notweg über Fahrbahn Halbseitige Sperrung der Fahrbahn Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen (bei Richtungsfahrbahnen analog)

    Regelplan
    B II/9

    Sperrung des Gehweges Notweg über Fahrbahn geführt Straße mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeits- reduziertem Bereich und mit deutlicher Einengung (bei Seitenstreifen analog)

    Regelplan
    B II/10

    Fußgängerschutztunnel und Baustelleneinrichtung

    Regelplan
    B III/1

    Vierstreifige Fahrbahn mit Schienenbahn Sperrung des Schienenbahn- bereiches einer Fahrtrichtung

    Regelplan
    B IV/1

    Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Einengung eines Fahrstreifens

    Regelplan
    B IV/2

    Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf Straßen mit Vzul ≤ 50 km/h

    Regelplan
    B IV/3

    Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Sperrung des Schienenbahnbereiches

    Regelplan
    B IV/4

    Zweistreifige Fahrbahn mit Kreisverkehr Arbeitsstelle kürzerer Dauer (nur bei Tageslicht)

    Warum Sie diesen Service wählen sollten

    Ein Regelplan ist mehr als nur eine Zeichnung – er ist die Brücke zwischen Planung und Genehmigung. Unsere Pläne werden verständlich, maßstabsgetreu und exakt nach den Vorgaben der RSA und ZTV-SA erstellt. Damit erfüllen sie alle Voraussetzungen für eine zügige behördliche Freigabe.

    Dank unserer Erfahrung wissen wir, worauf Kommunen und Ämter achten. Wir liefern genehmigungsfähige Unterlagen in klarer, standardkonformer Form – und sorgen bei Bedarf auch für die digitale Übermittlung. Änderungen setzen wir schnell um, Sonderlagen berücksichtigen wir im Detail.

    Verlassen Sie sich auf Regelpläne, die nicht nur gut aussehen, sondern auch sofort durchgewunken werden. Denn gute Planung spart Zeit, Geld – und manchmal auch Nerven.